Haushaltsplan für ein Jahr
Mit dem Erscheinen dieser Ausgabe fällt zeitlich die Abstimmung über den Haushalt für das laufende Jahr 2022 zusammen. Von den Ungewissheiten der Finanzplanung war an dieser Stelle schon die Rede, auch von der Notwendigkeit die Einnahmen zu erhöhen oder zumindest deren Rückgang zu mindern. Doch zum Beschluss zur Erhöhung der Elternbeiträge war der Stadtrat vor allem durch gesetzliche Vorgaben gedrängt worden. Auf die Einnahmesituation insgesamt haben diese Erhöhungen einen verschwindend geringen Anteil. Mit der Haushaltssatzung steht darum die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer zur Abstimmung. Ich halte dies für gerechtfertigt.
Eine Grundsteuererhöhung würde jeden unabhängig vom Einkommen treffen. Dagegen ist die Gewerbesteuer ein Beitrag zur Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben, die abhängig vom erzielten Einkommen erhoben wird. Zudem sichern Freibeträge, dass niemand „überfordert“ wird. Außerdem ist die Gewerbesteuer auch damit zu rechtfertigen, dass Unternehmen mit wachsender Größe auch die kommunale Infrastruktur mehr nutzen als die große Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner, die „nur“ mit der Grundsteuer zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.
Heinz Pingel