Eröffnungsbilanz und jetzt?

Am 4. Mai nahm der Stadtrat die Eröffnungsbilanz zur Kenntnis. Damit liegt neben der schon in der Vergangenheit regelmäßig vorgelegten Angabe der Verbindlichkeiten (Kredite) eine mit großem Aufwand erstellte Übersicht der Vermögensgegenstände der Stadt vor. Einen großen Teil des Vermögens bilden Straßen, Plätze und Gebäude. Wie im Rechnungswesen von Unternehmen soll die Abnutzung dieser Vermögensgegenstände als Wertverlust (Abschreibung) dargestellt und bei er Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Schließlich müssen Straßen, Gebäude instandgesetzt bzw. erneuert werden.

Mit anderen Worten lautete die Forderung mit Einführung der Doppik, dass mit den Einnahmen nicht nur die laufenden Ausgaben und die Kredittilgung bestritten werden sollen, sondern auch der Ersatz des Wertverlustes durch Abnutzung.

In der Praxis zeigt sich nun, dass es bei der Fülle der den Landkreisen, Städten und Gemeinden übertragenen Aufgaben und der gegenwärtigen Finanzausstattung gar nicht möglich ist, bei  Berücksichtigung der Abschreibungen ausgeglichene Haushalte aufzustellen.

Statt aber über das mit dem Landeshaushalt zu beschließenden Finanzausgleichsgesetz die Einnahmen der sächsischen Kommunen zu erhöhen, wurde am 13. Dezember 2016 die Gemeindeordnung ein weiteres Mal geändert und beschlossen, dass Haushalte ohne die bei Einführung des neuen Rechnungswesen vorgesehene Berücksichtigung der Abschreibungen genehmigt werden können.

Die großen Erwartungen an das mit großem Aufwand eingeführte neue Rechnungswesen bleiben im Wesentlichsten unerfüllt.

Heinz Pingel, Fraktionsvorsitzender