So hatte ich den Beitrag für März überschrieben, aber der Winter meldete sich noch einmal nachdrücklich. Inzwischen sollten aber (frei nach Goethe) Strom und Bäche vom Eise befreit sein, und die Sonne alles mit Farbe beleben.

Genießen können wir das in den Wäldern, ohne uns Gedanken machen zu müssen, wem der Wald gehört. Das Waldgesetz sichert die Möglichkeit, sich im Wald zu erholen unabhängig vom Eigentümer. Der Eigentümer hat neben dem Recht der wirtschaftlichen Nutzung vor allem Pflichten.

Löbau ist Eigentümer von mehr als 1.700 ha Wald mit 57 km Waldwegen.

Neben der Erholung hat der Wald Bedeutung für den Wasser- und Naturschutz und er bringt mit dem Verkauf von Holz Einnahmen.

Die Bewirtschaftung des Waldes ist eine anspruchsvolle Aufgabe, weil Holzeinschlag und Aufforstung den Zustand des Waldes möglichst verbessern sollen und ständig auf Gefährdungen wie Schädlingsbefall oder Schäden etwa durch Schneebruch reagiert werden muss.

Häufiger auftretende extreme Trockenheit oder sehr starke Niederschläge bedrohen den Wald zusätzlich.

Wenn der Waldzustand sich in den vergangenen Jahren trotzdem verbessert hat, ist das vor allem den Förstern und Waldarbeitern zu danken.

Und was können wir tun? Dass Kühlschränke oder Autoreifen nicht in den Wald entsorgt werden dürfen, wissen selbst die, die Abfall dorthin transportieren. Das auch Gartenabfälle dem Wald schaden können, wissen schon nicht mehr alle.

Darum sollten wir uns informieren, auch um den Wald noch bewusster genießen zu können.

Heinz Pingel
Fraktionsvorsitzender

 

Öffentliche Fraktionssitzung am 25.04.2013 17.00 Uhr im Büro von Heiderose Gläß (MdL) Innere Bautzner Str. 3