Kommunale Selbstverwaltung oder … ?
Am 14. Oktober informierte die Sächsische Zeitung, dass dem Landkreis Görlitz durch die Landesdirektion eine Kreisumlage von 31,5% vorgeschrieben wird.
Diese Zahl bestimmt, welchen Anteil ihrer Einnahmen die Städte und Gemeinden zur Finanzierung der Aufgabenerfüllung des Landkreises dem Kreishaushalt zugeführt werden müssen. Wer mehr einnimmt, trägt damit mehr zur Finanzierung der Leistungen für die Bürger des Landkreises bei, als jene Gemeinden mit geringen Einnahmen. Das ist ein allgemein akzeptiertes Prinzip.
Die Höhe der Kreisumlage war aber der Grund, weshalb erstmals ein Kreistag einen Haushaltsplan entgültig und mit deutliche Mehrheit ablehnte, vor allem wegen der damit verbundenen höheren Belastungen der Städte und Gemeinden. Daraufhin legte die Landesdirektion die höhere Umlage als „Ersatzvornahme“ des abgelehnten Kreistagsbeschlusses fest. Dazu erklärt sie, dass die Mehrausgaben für Löbau werden 246.000 EUR angenommen durch Verzicht auf Investitionen oder Ausgaben für freiwillige Ausgaben aufgebracht werden könnten.
Dieser Logik wollen wir nicht folgen, vor allem weil das auszugleichende Defizit sich für den Landkreis aus überdurchschnittlich hohen Sozialausgaben ergibt. Zur Finanzierung solcher vom Gesetz vorgegebener Ausgaben hat laut Sächsischer Verfassung aber der Freistaat die Mittel bereitzustellen. Das Geld sollte auch zur Verfügung stehen, immerhin hat der Freistaat bisher schon das 25-fache der benötigten Summe zum Ausgleich der Landesbankverluste aufbringen können.
Heinz Pingel
Fraktionsvorsitzender