Der Jugend Vertrauen und Verantwortung
Selbstverständlich und bekanntermaßen unterstützt unsere Fraktion das Anliegen, eine demokratisch legitimierte Vertretung von Löbauer Kindern und Jugendlichen ins Leben zu rufen, die sich überparteilich und unabhängig für die Interessen dieser Altersgruppe einsetzt und deren Beteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen fördert.
Die sehr unterschiedlichen Erfahrungen der vielen Kinder- und Jugendparlamente (oder auch nur Jugendparlamente) in anderen deutschen Städten und Gemeinden sollten wir dabei in aller Ruhe erkunden und erfolgsorientiert nutzen.
Besonders interessant für die Entstehung einer solchen Vertretung ist dabei die Praxis in Wiesbaden. Dort hat der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Einrichtung eines Jugendparlaments zur Bildung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Stadtschülerinnenrates und des Stadtjugendrings geführt, die ein Konzept und eine vorläufige Satzung erarbeitete sowie die Werbung und Durchführung der ersten Wahlen geplant hatte. Wir halten diese aktive Einbeziehung der jungen Menschen in den Prozess der Bildung des Gremiums und der Bestimmung seiner Arbeitsbedingungen für besonders wichtig.
Unterschiedlich sind auch die Erfahrungen bei der Zusammensetzung derartiger Jugendvertretungen und zur Entstehung von Mitgliedschaft. Das aktive und passive Wahlrecht umfasste in Wiesbaden oder besser gesagt: beschränkte sich auf die Altersgruppe von 14 bis 21 Jahre, aber es wurde gewählt! In der Stadt Rathenow dagegen gibt es ein Kinder- und Jugendparlament, in dem ein Antrag auf Mitgliedschaft
an den Vorsitzenden ausreicht. Voraussetzung ist der Wohnsitz in der Stadt oder der Besuch einer Schule oder Ausbildungsstätte in Rathenow. In Grimma besteht das Jugendparlament dagegen aus zwei Teilen: 20 Mitglieder werden von den Schulen entsandt, weitere 15 Jugendliche zwischen 15 und 26 Jahren werden durch Wahlen ermittelt, die das Jugendparlament durchführt.
Trotz dieser Unterschiedlichkeiten ist überall die Beziehung zur kommunalen Vertretung durch Satzung des Jugendparlaments und durch Beschlüsse der jeweiligen kommunalen Vertretung geregelt. In Grimma beispielsweise werden Beschlüsse, Anträge und Beschwerden, die im Zuständigkeitsbereich des Stadtrates oder seiner Ausschüsse liegen, über den Bürgermeister in die Gremien eingebracht und zwei Mitglieder des Jugendparlaments sind beratend im Stadtrat vertreten.
Fazit: Die Initiative zur Bildung eines Jugendparlaments wird von uns unterstützt, aber allzu detaillierte Bedingungen sollten wir als Stadtrat nicht vorschreiben, sondern auf das Verantwortungsbewusstsein der jungen Menschen bei der Gestaltung ihrer eigenen Interessenvertretung vertrauen!
Dr. Gerold Polentz
Stadtrat